Mit dem Signaturgesetz, dem Kartellrecht und der Insolvenzdatei im Internet bringt der 1. Jänner 2000 der Wirtschaft im Justizbereich wichtige Änderungen.
Als Ganzes neu ist das Signaturgesetz: Damit haben
elektronische Signaturen, die gewisse strenge Auflagen erfüllen, künftig gleiche
Wirkung wie eigenhändige Unterschriften.
Das macht den elektronischen Handel und Geschäftsabschlüsse, aber auch
Verwaltungsverfahren über Internet sicherer und verlässlicher. Die Identität der
Teilnehmer am elektronischen Geschäfts- und Rechtsverkehr wird durch
Zertifizierungsstellen bestätigt.
Man weiß also sicher, wer hinter der www-Adresse ( z.B.
www.reisen-information.de ) steht, bei der man
bestellt. Mehrere Zertifizierungsstellen bieten ab 1. Jänner sichere Signaturen
und die dazugehörigen qualifizierten Zertifikate an.
Änderungen beim Datenschutz
Verbesserungen bringt das neue Jahr auch mit Novellen im Datenschutzgesetz. Die
Verarbeitung sensibler Daten ist in Zukunft generell verboten - außer in
Ausnahmefällen bei wichtigen öffentlichen Interessen. Die Datenschutzkommission
wird mehr Befugnisse bekommen. Für denjenigen, der elektronisch Daten
verarbeitet, gibt es in Zukunft die Verpflichtung, den Betroffenen über den
Zweck zu informieren und die Adresse des Verarbeiters bekannt zu geben.
Mehr Konsumentenschutz
Daneben wird es erweiterte Rücktrittsmöglichkeiten bei Geschäften geben, bei
denen sich die Vertragspartner "physisch nie begegnen", wie im
Konsumentenschutz-Ministerium erklärt wird. Das ist der Fall bei Kontakt über
Brief und Telefon sowie bei Versandhandel und Teleshopping.
In diesem Fall bietet das Fernabsatzgesetz künftig auch mehr Informationsrechte
- alle Details des Vertrages und die genaue Identität mit Namen und Anschrift -
und eine Rücktrittsmöglichkeit innerhalb von sieben Tagen für den Konsumenten.
Darüber hinaus gibt es Werbebeschränkungen - weder mit Anrufen noch über E-Mail
darf der Konsument ohne vorherige Zustimmung bombardiert werden. Grundlage
dieser Bestimmungen sind Richtlinien der Europäischen Union
Beispiele für Onlineversandhandel:
Kaufhäuser gibt es vor allem in Deutschland für die Bereiche Mode, Auto, Bedarfsartikel. Ein boomender Bereich ist der seriöse Handel mit Erotikwaren wie hier auf shop.1stkauf.de www.1stoffers.de und Sicherheitstechniken auf www.kbds.at . Die nicht mehr notwendige Scham ein solches Geschäft zu betreten machte vor allem diesen Bereich attraktiv für schüchterne Menschen und vor allem auch Frauen.